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Ergänzende Leistungsbedingungen für IT-Sofortklarheit und IT-Entscheidungscheck

Diese Bedingungen beschreiben den Leistungsrahmen für begrenzte technische Beratungsleistungen der Bytewatch UG (haftungsbeschränkt). Abweichende Regelungen in einem individuellen Angebot oder einer schriftlichen Auftragsbestätigung gehen diesen Bedingungen vor.

1. Geltungsbereich

Die Leistungen richten sich an Unternehmer, Freiberufler, Vereine und öffentliche oder institutionelle Auftraggeber. Verbraucheraufträge werden nur nach individueller Vereinbarung angenommen.

Ein Auftrag kommt nicht durch das Absenden eines Kontaktformulars zustande. Kostenpflichtige Leistungen beginnen erst nach schriftlicher Bestätigung des konkreten Leistungsumfangs durch beide Seiten.

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand ist eine technische Beratungs- und Einschätzungsleistung zu einer begrenzten IT-Frage. Die Leistung soll Entscheidungen vorbereiten, Risiken sichtbar machen und sinnvolle nächste Schritte beschreiben.

Bytewatch schuldet eine fachkundige Bearbeitung auf Grundlage der bereitgestellten Informationen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder rechtlichen Erfolg. Die Leistung ist keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Datenschutzberatung, Zertifizierung oder Garantie für vollständige IT-Sicherheit.

3. Leistungsmodule

Kurzklärung, 0 €

Die Kurzklärung dient ausschließlich der Einordnung, ob eine Prüfung sinnvoll ist und welches Modul passen könnte. Sie umfasst keine technische Detailberatung, keine Unterlagenprüfung und keine schriftliche Bewertung.

IT-Sofortantwort, 290 € netto

IT-Entscheidungscheck Kompakt, 690 € netto

Technischer Realitätscheck, 1.490 € netto

Größere Umgebungen, mehrere Standorte, produktionskritische Systeme, 50+ Nutzer, laufende Projektbegleitung oder Übernahmeplanung werden vorab separat gescopet und angeboten.

4. Nicht enthaltene Leistungen

Nicht Bestandteil der oben genannten Module sind insbesondere:

5. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die für die Prüfung vereinbarten Informationen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß bereit. Dazu können Angebote, Systemübersichten, Verträge, Screenshots, Protokolle, Backup-Informationen, Lizenzinformationen, Zugangslisten oder Ansprechpartner gehören.

Vor technischen Änderungen, Zugriffen oder Tests ist der Auftraggeber für geeignete Sicherungen, interne Freigaben und die Abstimmung mit betroffenen Dienstleistern verantwortlich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

6. Vergütung und Zusatzaufwand

Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Reisezeiten, Fahrtkosten, Vor-Ort-Termine außerhalb des vereinbarten Rahmens, zusätzliche Meetings oder zusätzliche technische Prüfungen werden nur nach vorheriger Freigabe berechnet.

Wenn sich während der Bearbeitung zeigt, dass die Fragestellung wesentlich größer ist als vereinbart, wird die Bearbeitung nicht stillschweigend ausgeweitet. Bytewatch weist auf den Mehraufwand hin und bietet bei Bedarf einen neuen Prüfrahmen an.

7. Datenschutz und Systemzugriff

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Anfrage, Angebot und Kommunikation erfolgt nach der Datenschutzerklärung der Bytewatch UG.

Wenn Bytewatch im Rahmen der Leistung Zugriff auf Kundensysteme oder personenbezogene Daten erhält und dabei weisungsgebunden für den Auftraggeber tätig wird, kann vor Beginn ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO erforderlich sein. Systemzugriffe erfolgen nur nach vorheriger Abstimmung und Freigabe.

8. Haftung und Entscheidungsverantwortung

Die Einschätzung basiert auf dem vereinbarten Prüfrahmen und den bereitgestellten Informationen. Die finale geschäftliche Entscheidung und die Umsetzung empfohlener Maßnahmen liegen beim Auftraggeber.

Eine Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen und die im jeweiligen Auftrag wirksam einbezogenen Vereinbarungen.

9. Auftragserteilung

Eine kostenpflichtige Leistung wird durch ein individuelles Angebot oder eine Auftragsbestätigung beauftragt. Darin werden mindestens Auftraggeber, Modul, Fragestellung, Leistungsumfang, benötigte Unterlagen, Preis, Zusatzaufwand, Termine und Ausschlüsse festgehalten.

Stand: Juni 2026